Baugutachter

Besonders wer eine ältere Wohnimmobilie erwerben möchte, darf sich keinesfalls nur auf den oberflächlichen Zustand des Eigenheimes verlassen. Selbst zwei Ortsbegehungen reichen da nur aus, um die Bauqualität des Altbaus tatsächlich ermessen zu können. Als Baulaie ist das Risiko viel zu hoch, alleine u.U. folgenschwere Unzulänglichkeiten nicht anzuzeigen. Darum empfiehlt ein neutraler Baufachmann vor der Bestätigung des Kaufvertrages die gebrauchte Immobilie durch einen unparteiischen Baugutachter untersuchen zu lassen. Einzig ein Baugutachter kann nach genauer Überprüfung beurteilen, ob ein altes Haus seinen aufgerufenen Preis wirklich wert ist oder eben nicht.

Zahlreiche Immobilienerwerber fürchten hohe Preise bei einem Baugutachter. Dabei ist die Sorge komplett gegenstandslos. Wer ein Gutachten bei einem Bauberater anfordert, muss für die sorgfältige Begutachtung seines Eigenheims durchschnittlich mit drei Stunden und in nicht mehr als 500 EUR kalkulieren. Dies ist allerdings hervorragend genutztes Geld, wenn deswegen unbezahlbare Falscheinkäufe umschifft werden können.


Baugutachter

Verzichtet der Immobilienkäufer auf ein präzises Baugutachten seiner Immobilie, muss er in den meisten Fällen immer mit verborgenen Schäden und oftmals beachtlichen Folgekosten für die erforderliche Renovierung rechnen. Die Erfahrung dokumentiert, dass allerorten stets etwas im Argen liegt, was dem Bauanfänger nicht auffällt, ein Baugutachter aber als Knackpunkt für mögliche Mängel zu deuten versteht. Seien es Putzverfärbungen, bizarre Düfte, abgenutzte Öfen, Feuchtigkeit am Fensterrahmen, Ecken mit gewellten Tapeten oder wo der Anstrich abblättert, Zugerscheinungen oder verräterisches Holzmehl unter den unter den Dachzargen. Hinter solchen Bagatellen können sich unerfreuliche Makel tarnen, wie beispielsweise verfaulte Abdichtungen, kaputte Rohre, Hausschwamm und Schädlinge oder feuchte Isolierungen.

Dabei muss dahinter sich nicht immerzu ein boshaftes Benehmen verstecken. Etliche Hausverkäufer sind diese Baumängel selber nicht geläufig. Nur die Einbeziehung von einem Baugutachter kann den Immoblienkäufern vor den Resultaten nicht erkannter Mängel am Bau behüten.